Aufhören, wenn's am schönsten ist
1. Juli 2012
Von Jakob Hinze
Empfindlicher Einschnitt
Endlich einmal sind sich alle einig: Juden, Muslime, Christen, Grüne und Liberale. Dieses seltene Vorkommnis ermöglichte Anfang der Woche das Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung von Jungen zu einem gesetzeswidrigen Akt erklärte. Quer durch alle Lager ging daraufhin die Entrüstung: "integrationsfeindlich", "unsensibel", "unerhört", "diskriminierend" sei dieser Eingriff ins Elternrecht und der Selbstbestimmtheit der Religionsgemeinschaften.
Bild: Alexander Bolotnov

Tatsächlich wagten die Kölner Richter viel, erklären sie hier doch eine Jahrtausende alte Tradition rückwirkend zur strafbaren Körperverletzung – obwohl Beschneidungen als medizinisch unbedenklich, ja hygienisch vorteilhaft gelten. Rar sind dementsprechend die Stimmen, die das Urteil gutheißen. Und auffallend selten wird aus der Perspektive derjenigen argumentiert, die alleine die Folgen des religiösen Aktes tragen: der Kinder, die sich im Säuglingsalter nicht gegen den Ritus wehren können; früher oder später aber werden sie alt genug sein, um selbst zu bestimmen, wann, wo und ob an ihnen herumgeschnitten wird.
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