Der Reiz des Erlaubten
1. Juni 2011
Von Fabian Stark
Was früher Designerdroge war, heißt heute Research Chemical – Stoff also, der laut Sprechart der Forschung dient. Der Käufer fliegt so lange drauf, bis das Betäubungsmittelgesetz zuschlägt.
Der Mensch lüstet nach Rausch
Bild: Patricia Trosciniecki/TONIC

"Tell us what EXACTLY you will do with the product,” fordert die Seite researchchemical.org beim Anmelden. Ich soll versichern, dass mir das Zeug nicht später in einer Körperöffnung verschwindet, und zwar möglichst knapp und glaubhaft. Die Anzeige weist mich an: Ich muss alles aufbrauchen oder vernichten, und es reicht nicht, die Bestellung auf den Mond zu schießen. "Ich dünge Erde mit verschiedenen Chemikalien um zu sehen, ob es sich auf das Verhalten der Regenwürmer auswirkt und das folgende Wachstum der Pflanzen, " tippe ich schließlich. Eine Stunde später landet eine Nachricht in meinem Postfach: Fortan kann ich MDPV bestellen, dessen Effekte denen von Crystal Meth oder Ritalin ähneln, dazu eine Bandbreite von Psychedelika wie 2C-T-4 und das Ecstasy-ähnliche MBDB. Alles legal.
Vorlieben gibt es auch bei Rauschzuständen, aber die anderer akzeptiert man hier nicht.
Während Spice, 2008 als Kräutermischung verkauft, recht schnell unter das deutsche Betäubungsmittel-Gesetz fiel, wirbt die britische Seite Benzo-Fury-Me mit der kokain-ähnlichen Wirkung von Dimethocaine. Ein paar Zeilen tiefer warnt der Anbieter in großen roten Lettern: NICHT FÜR DEN VERZEHR GEEIGNET. Macht 13 Pfund das Gramm. Der deutsche Anbieter Chemcollect24 hat weniger "Designerchemikalien" zur Auswahl, verlangt für das Gramm MDPV aber nur 10 bis 20 Euro, plus Versand.
"Das Bedürfnis nach Rausch wohnt dem Menschen inne!" meint Danny, ein in der Research-Chemical-Szene aktiver Chemie-Student – "In der Veränderung seines Bewusstseins kann man auch viel über sich und seine Umgebung erfahren." Nur sei es so: "Die einen fahren gerne den röhrenden Ferrari, die anderen den schicken Bentley, und sie respektieren einander." Vorlieben gebe es auch bei Rauschzuständen, aber die anderer akzeptiere man hier eben nicht: "Unter Kiffern gilt die Strafverfolgung als schlimmste Nebenwirkung, während Heroin nach ihrer Meinung zu Recht verfolgt wird."
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ChenAm 1. Juni 2011
Hey Jungs, kleiner tip an euch: koennt ihr die Seitenauswahl fuer die Artikel etwas leichter zu erkennen machen. Habe beim ersten lesen gar nicht mitbekommen dass der artikel 3 Seiten lang ist. :)
ChenAm 1. Juni 2011
War kein Tip sondern eine Frage und das Fragezeichen habe ich auch vergessen. Ich bitte um Verzeihung! :P
ElvisAm 5. Juni 2011
Famose Bebilderung!
XelenAm 5. Juni 2011
Tolles Bild!
LennartAm 28. Juni 2011
Die Bilder sind wirklich geil! Die Mühe lohnt sich. :)
HannahAm 31. Oktober 2011
Sehr interessanter Artikel!